Plötzlich Pflegefall – was tun? Tipps für Angehörige

21. Mai 2021

Wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt, ist in der Regel niemand auf diese Situation vorbereitet. Doch es gibt viele Beratungsstellen, um sich schnell Hilfe zu holen: Kranken- und Pflegekasse, Wohlfahrtsverbände, Pflegestützpunkte, u. a.

Diese Schritte sind zu tun:
1. Überlegen, zusammen mit dem Arzt: Muss der Pflegefall in ein Heim gegeben werden oder kann er zuhause versorgt werden?
2. Zuhause kommen zur Pflegeversorgung ambulante Pflegedienste, Angehörige oder andere Personen in Frage. Ergänzend können Betroffene oftmals auch tagsüber in sogenannten Tagespflegeeinrichtungen untergebracht werden.
3. Der Pflegefall muss zuerst in einen Pflegegrad eingeteilt werden. Dies nimmt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)  vor. Hierzu Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen.
4. Je nach Pflegegrad stehen dem Pflegebedürftigen sowie Angehörigen unterschiedliche Leistungen zu: Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Entlastungsgeld.
5. Pflegende Angehörige haben kurzfristig Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Später können Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden.
6. Verschiedene Versorgungsmittel für zuhause werden je nach Zuständigkeit des Kostenträgers beantragt:

 

  • Sogenannte Hilfsmittel, z. B. Rollator, erhält man über ein Rezept des Arztes. Dies kann man in einem Sanitätshaus, der Apotheke o. ä. einlösen, mit dem die eigene Krankenkasse einen Vertrag hat (vorher dort nachfragen).
  • Sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz) stehen Pflegebedürftigen aller Pflegegrade in Höhe von 40,-€/Monat zu, wenn sie zuhause gepflegt werden (Pflegedienst verwendet seine eigenen Produkte).
  • Entlastungsgeld (125 €/Monat) dient den Angehörigen zur Entlastung und muss zweckgebunden für die Pflege eingesetzt und nachgewiesen werden. Zuständig: Pflegekasse.
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